AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beförderungsbedingungen
- Der Fahrgast benutzt das Fahrzeug schonend und legt kein Verhalten an den Tag, dass Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebes beeinträchtigt werden.
- Der Lenker kann den Fahrgast ablehnen bzw. während der Fahrt zum Aussteigen auffordern:
- wenn der Fahrgast das Fahrzeug verschmutzt oder beschädigt.
- wenn die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebes durch das Verhalten des Fahrgastes beeinträchtigt werden.
- wenn der Fahrgast das Rauchverbot nicht einhält.
- wenn der Lenker Sicherheitsbedenken betreffend die Tageszeit, des Fahrziels oder der Fahrtstrecke.
- wenn der Hund des Fahrgastes das Fahrzeug verschmutzt und/oder keinen Maulkorb trägt. Assistenzhunde sind davon ausgenommen.
Rauchverbot
Es gilt ein generelles Rauchverbot in Fahrzeugen, mit denen das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi ausgeübt wird. (AGB)
Öffentliche Verkehrsflächen
- Halten und Parken außerhalb der Taxistandplätzen ist dann erlaubt:
- wenn das Fahrzeug deutlich als „bestellt“, „besetzt“ oder außer Dienst“ gekennzeichnet ist,
- oder wenn das Taxischild abgenommen wurde,
- oder wenn der Fahrpreisanzeiger eingeschaltet ist.
- Auffahren außerhalb der Taxistandplätzen ist dann erlaubt:
- wenn bei einem Sport- oder Kulturevent mind. 1.000 Besucher erwartet werden.
- wenn das Fahrzeug mit einem Taxischild und einem mit dem Wiener Taxitarif geeichten Taxameter ausgestattet ist.
Pflichten der im Fahrdienst tätigen Personen beim Fahrbetrieb
- Der Lenker oder die Lenkerin müssen auf Verlangen des Fahrgastes folgende Auskunft geben:
- Fahrtroute
- geschätzte Fahrtzeit
- geltender Tarif und Ausnahmen davon
- Einrichtung des Taxameters und in welchen Fällen er einzuschalten ist
- voraussichtlicher Fahrpreis
- bei Pauschalfahrten muss der Fahrgast vor Beginn der Fahrt über den frei zu vereinbarenden Pauschalpreis informiert werden
- gleiches gilt bei Botenfahrten
- Der Lenker oder die Lenkerin müssen direkt nach Beendigung der Fahrt eine Rechnung mit folgendem Inhalt ausstellen:
- Wegstrecke in km
- Fahrpreis
- Datum
- behördliches Kennzeichen des Fahrzeuges
- Name und Standort des Unternehmens inkl. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- Kennnummer zur Identifizierung des Lenkers
- Der Fahrgast kann auf die Rechnung verzichten.
- Der Lenker oder die Lenkerin hat genügend Wechselgeld mitzuführen, um auf einen 50-Euro-Schein herausgeben zu können.
- Der Lenker oder die Lenkerin ist gegenüber den Fahrgästen hilfsbereit, höflich, rücksichtsvoll und ist beim Aus- und Einladen und bei Bedarf beim Ein- und Aussteigen behilflich.
- Der Lenker oder die Lenkerin hält alle Sitzplätze, den Fußraum und den Kofferraum zur sofortigen Benützung frei.
- Der Lenker oder die Lenkerin achtet auf Sauberkeit und gepflegtes Erscheinungsbild des Fahrzeuges.
- Der Lenker kontrolliert zu Dienstschluss, ob Gegenstände von Fahrgästen im Fahrzeug vergessen wurden. Wenn er den rechtmäßigen Besitzer nicht feststellen kann, hat er die Fundstücke dem Fundbüro abzugeben und bei vermittelten Fahrten den Vermittler darüber zu informieren.
- Der Lenker hat eine angemessene, saubere und gepflegte Kleidung zu tragen.
Datenspeicherung und Datenschutz
Die Feelgood Company verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetztes und den auf diesen Vorschriften erlassenen sonstigen Regelungen. Einzelheiten hierzu sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Die AGB sind ein Auszug aus der LBO (Wiener Landesbetriebsordnung). Die gesamte Wiener Landesbetriebsordnung zum Nachlesen: hier
